Lektion 3 - Sonderpädagogik in den Bildungssystemen Europas
Alle SchülerInnen, die Unterstützung aufgrund individuell identifizierter Entwicklungs- und Bildungsbedürfnisse benötigen, können Unterstützung erhalten. Sonderpädagogische Angebote gibt es für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen (körperlichen, einschl. Aphasie und geistigen Beeinträchtigungen, Blinde, Sehbehinderte, Taube, Hörgeschädigte, AutistInnen, einschl. Asperger-Syndrom mit mehreren Beeinträchtigungen), mit sozialer Fehlentwicklung oder bei Gefahr sozialer Verhaltensstörungen, die eine besondere Organisation von Lehr- und Lernprozessen und Arbeitsmethoden erfordern.
Sonderpädagogik ist ein wesentlicher Bestandteil der meisten Bildungssysteme in Europa. Dies spiegelt sich in den Rechtsvorschriften wieder, die sowohl für die allgemeine als auch für die sonderpädagogische Bildung gelten. Sonderpädagogik kann in Regelschulen und spezifischen Einrichtungen - Regelschulen, Integrationsschulen und -klassen oder in Förderschulen - angeboten werden. Es kann für die SchülerInnen auch in Form eines individualisierten Unterrichts angeboten werden, bei denen die gesundheitliche Situation einen Schulbesuch verhindert.
Sonderpädagogik wendet die gleichen Unterrichtsmethoden an, wie der Regelschulunterricht, allerdings wird mehr Wert auf die individuelle Arbeit mit den SchülerInnen gelegt. Die Lehrkräfte können zwar bestimmte Methoden und Arbeitsformen sowie Lehrmittel frei wählen, müssen jedoch einige grundlegende Prinzipien der Sonderpädagogik anwenden (z. B. die Vorgabe, die Lehrtätigkeit an die Fähigkeiten und Bedürfnisse der SchülerInnen und an die bestehenden Umstände anzupassen, um den Schwierigkeitsgrad schrittweise zu erhöhen; die Vorgabe, anschauliche Darstellungen und Beispiele im Unterrichtsprozess zu verwenden).