Lektion 2 - Unterscheidung nach geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen
Die Unterrichtung von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SEN) ist ein integraler Bestandteil des europäischen Bildungssystems.
Die Unterstützung dieser Kinder zielt darauf ab, die psychische und physische Entwicklung der SchülerInnen zu fördern und die Effektivität des Lernens zu steigern. Zusätzlich soll sie Störungen korrigieren, Wissenslücken oder Defizite bei Fähigkeiten, die gemäß des Lehrplans erworben werden sollen, reduzieren und Ursachen und Symptome von Störungen, einschließlich Verhaltensstörungen, beseitigen. Es ist von grundlegender Bedeutung, Kinder und Jugendliche auf das Leben als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft (innerhalb der Familie, der lokalen Gemeinschaft und des Arbeitsmarktes) vorzubereiten, indem durch spezifische Methoden die umfassende Entwicklung der SchülerInnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten sichergestellt wird.

Um die Wirksamkeit der psychologischen und pädagogischen Maßnahmen sicherzustellen, ist es notwendig, zunächst die Bedarfe der SchülerInnen genau zu ermitteln und dann die am besten geeigneten Methoden der Unterstützung zu ermitteln, um die anvisierten Ergebnisse zu erreichen.
Im Allgemeinen werden folgende SchülerInnen als solche mit besonderen pädagogischen Bedarfen definiert:
- mit langfristiger Krankheit,
- mit körperlicher Beeinträchtigung,
- mit spezifischen Lernschwierigkeiten (einschließlich Dyslexie, Dysgraphia, Dyskalkulie und Dysorthographie),
- mit Sprachbehinderung,
- mit traumainduzierten emotionalen und Verhaltensschwierigkeiten,
- mit wiederholtem Schulversagen,
- die eine Vernachlässigung durch die Gemeinschaft hinsichtlich des Wohlergehen ihrer Familie, der Qualität ihrer Freizeitaktivitäten und der sozialen Kontakte in der Gemeinschaft erleben,
- mit Anpassungsschwierigkeiten aufgrund kultureller Unterschiede oder eines anderen Bildungshintergrundes,
- die sozial unangepasst und dem Risiko der Ausgrenzung ausgesetzt sind.