Lektion 1 - Organisation der Bildung für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Im Allgemeinen lernen SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit anderen SchülerInnen entweder in Regelschulen-/kindergärten, Integrationsschulen-/kindergärten (alle Kinder sind in Integrationsklassen) oder in Integrationsklassen in Regelschulen (eine Klasse ist entweder eine Integrationsklasse oder eine Regelklasse).
Für SchülerInnen, die eine schriftliche Erklärung haben, die eine Sonderausbildung empfiehlt und deren Eltern sich für die Teilnahme an der Schule entschieden haben, werden Sonderschulen (einschließlich Internatsschulen), spezielle Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (mit Internatseinrichtungen und erweiterten Rehabilitationsprogrammen) und spezielle Abteilungen in Regelschulen eingerichtet.
In Abhängigkeit von den besonderen Bedürfnissen und der Art der Beeinträchtigung besuchen die SchülerInnen spezielle Kindergärten, Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe I, berufliche Grundschulen und berufsvorbereitende Schulen oder allgemeine und technische Schulen der Sekundarstufe II.
Eine Schule mit Integrationsunterricht muss zusätzliche "unterstützende" Lehrkräfte einstellen, die in Sonderschulen qualifiziert sind. "Unterstützende" LehrerInnen arbeiten auch individuell mit beeinträchtigten SchülerInnen und unterrichten sie mit verschiedenen Bildungstechniken, z.B. das Blindenschriftalphabet oder die Gebärdensprache.