Kapitel 5 – Versicherungsschutz - falls doch was passiert
Schulen haben Versicherungsschutz für Bildungsaktivitäten. Das heißt, die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf Besuche auf dem Bauernhof. Im Falle eines Unfalls sowie bei Sachschäden ist der Schaden durch die Haftpflicht der Schule gedeckt. Stellen Sie sicher, dass Ihre Hofbesuche Schulveranstaltungen sind. Dies sollte von der Schule bestätigt werden.
Die Landwirte/innen sollten sicherstellen, dass ihre Haftpflichtversicherung für alle Schäden an Dritten haftet und Besuche auf dem Bauernhof abdeckt.
Tipps und weitere Information
Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern bietet für Bauernhöfe, die Schulen oder Kindergärten auf den Betrieb einladen Begehungen zum Thema Risiken am Hof und Risikomanagment an: https://www.svb.at/portal27/svbportal/content?contentid=10007.718074&portal:componentId=gtn27187a72-d7bf-49fb-9bc9-4e5314dcf992&viewmode=content